03Mrz

Die Initiative „LKW-Stopp“ aus Albersloh

Die Initiative hat tatsächlich ihr Ziel erreicht: LKW dürfen den Ort nicht mehr durchfahren.

In Gesprächen mit Vertretern der Initiative (Willi Berheide, Thomas Tombrink) sowie dem Vorsitzenden der BfA (Bürger für Aktive Kommunalpolitik – Hans-Ulrich Menke) erfuhr ich von deren Vorgehensweise:

Das Motto war: „Wem gehört das Dorf – den durchfahrenden LKW oder den Bürgerinnen und Bürgern?“. 

Die Initiative hat sich mit dem Verkehrsminister Wüst, den Landtagsabgeordneten, dem Landrat und der Bezirksregierung in Verbindung gesetzt. Von Herrn Rehbaum haben sie keine Unterstützung bekommen. Der Landrat war wenig geneigt, der Initiative Gehör zu schenken. 

In einem offenen Brief an den Landrat wurde an dessen Verantwortungsgefühl appelliert. Es wurde auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger ungefährdet zu leben verwiesen.

Die Straßen durch Albersloh sind eine Landstraße und eine Kreisstraße. Die gesammelten Unterschriften wurden der Regierungspräsidentin und dem Landrat überreicht. 

Der Initiative war wichtig, sich an den Kreis Warendorf, an den Landrat zu wenden, da dies die zuständige Straßenverkehrsbehörde ist– egal, ob Kreis- oder Landstraße. Der Kreis Warendorf wurde aufgefordert, eine Verkehrszählung durchzuführen und ein Verkehrsgutachten zu erstellen. Eine eigene Verkehrszählung hat die BfA gemacht, sie wollten die Mautflucht nachweisen. 

Alternative Verkehrsführungen konnte und wollte die Initiative nicht liefern.

Zur Mautflucht

Die Transit-LKW benutzen ein Navigationsgerät, das während der Fahrt nicht nur die Fahrstrecke, sondern gleichzeitig auch die anfallenden Betriebskosten ermittelt. Eine spezielle Software berechnet die Lkw-Maut auf den Cent genau — auf Basis regelmäßig aktualisierter Mautsätze und geplanter Kilometer. So können Strecken, auf denen Mautkosten anfallen, gezielt vermieden und Transportkosten gesenkt werden. Mautänderungen oder neue Mautstrecken werden umgehend in die Datenbank eingespeist und in die Lkw-Routenplanung einbezogen. Die Mautkostenberechnung findet immer fahrzeuggenau statt. Die Folge: Die Lkw, die eigentlich aus guten Gründen mautpflichtige Autobahnen und Bundesstraßen befahren sollen, weichen Software gelenkt auf mautfreie (Land-)-Straßen aus, um Geld zu sparen.

Um diese gezielte Mautflucht einzudämmen, hat die Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer bereits im Jahr 2005 den § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, Durchfahrverbote insbesondere für den Schwerlastverkehr in innerstädtischen Gebieten zu erlassen. Hierzu muss die Kommune einen entsprechenden Antrag auf verkehrslenkende Maßnahmen an die zuständige Straßenverkehrsbehörde stellen.

Marianne, 08.01.2021